Nortal entwickelt das Steuerungssystem für die estnische Sozialversicherungsbehörde, das 2 Milliarden Euro jährlich verwalten wird
Nortal wird ein neues System für die Estnische Sozialversicherungsbehörde bereitstellen, das jeden Monat von etwa 700.000 Menschen genutzt werden wird und mehr als 20% des estnischen Jahreshaushalts verwalten soll.
Dieses System wird jährlich mehr als 2 Milliarden Euro handhaben und ist eines der größten und komplexesten IT-Projekte in Estland in den nächsten Jahren.
„Wir sind stolz darauf, dass die Regierung uns dieses strategisch wichtige Projekt anvertraut“, erklärt Andre Krull, Mitglied der Geschäftsführung von Nortal. „Wir können diese Herausforderung kaum erwarten!“
Das System sichert den Zugang zu unverzichtbaren staatlichen Angeboten
„Von Renten- und Unterstützungszahlungen sind besonders die empfindlichsten Gesellschaftsgruppen abhängig“, betont Krull. „Mit dem neuen System wird für sie vieles besser.“ Krull erklärt, dass der Umfang dieses Projekts, das bis 2022 fertiggestellt werden soll, besonders beeindruckend ist. „Mehr als 50% aller Esten erhalten über die Estnische Sozialversicherungsbehörde jeden Monat eine Art Sozialversicherungsunterstützung oder Rentenzahlung.“
Nortals neues IT-System wird jeden Monat von 700.000 Menschen genutzt werden und mehr als 20% des estnischen Jahreshaushalts auszahlen.
Dieses System ist ein weiteres Beispiel für die großflächigen Transformationen und Change-Management-Projekte, für die Nortal bekannt ist.
Im Zuge dieses Projekts werden die internen Prozesse der Estnischen Sozialversicherungsbehörde überarbeitet und das Angebot mehr auf die Endnutzer ausgerichtet.
Dem Leiter der Estnischen Sozialversicherungsbehörde, Egon Veermäe, ist es wichtig, dass das Dienstangebot der Behörde verständlicher und zugänglicher gemacht wird.
„Die Onlinekanäle werden die Kommunikation mit der Sozialversicherungsbehörde effizienter und zeitsparender gestalten“, so Veermäe. „Die Integration verschiedener Systeme ist ebenso wichtig, damit die Nutzer ihre Daten nicht erneut eingeben müssen, wenn sie sich bereits an anderer staatlicher Stelle registriert haben und in die Datenbank aufgenommen wurden.“
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