eHealth
Sie analysieren sensible Daten oder Datenreihen und wollen zugleich die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen auf nationaler und EU-weiter Ebene sicherstellen? Die sichere Lösung: unser Datentreuhänder.
Als Datentreuhänder oder auch Trusted Third Party (engl.: vertrauenswürdige dritte Partei) bieten wir Ihnen für Ihre Datenverarbeitung eine sichere Lösung zur Pseudonymisierung.
Das Ergebnis: Sie arbeiten datenschutzkonform und können sich voll und ganz auf die Ergebnisse Ihrer Datenerhebung fokussieren!
Durch Pseudonymisierung erreichen Sie eine Entkopplung zwischen der persönlichen Zuordnung (wie z. B. Vorname, Nachname, Wohnort oder Geburtsjahr) und den personenbezogenen Daten (z. B. konkretes Einkaufsverhalten oder Patienteninformationen).
Namen und andere persönliche Identifikationsmerkmale werden (im Pseudonymisierungsverfahren) durch ein Kennzeichen ersetzt. Der Personenbezug wird so durch den Datentreuhänder aufgelöst und die Analyseergebnisse ohne eindeutige Zuordnung zum Betroffenen an die auswertende Stelle weitergeleitet.
Wie Pseudonymisierung in der Praxis funktioniert, haben wir Ihnen in folgendem Beispiel veranschaulicht. So ist in unserem Beispiel das Einkaufsverhalten von Max Müller auswertbar, es ist jedoch kein Rückschluss mehr auf Herrn Müller möglich:
Personenbezogenes Datum = Max Müller
Max Müller hat im Jahr 2016 einen Kühlschrank der Marke CoolFridge und im Jahr 2020 einen Kühlschrank der Marke BesterKühlschrank bei Ihnen gekauft.
Pseudonymisiertes Datum = 5T37
5T37 hat im Jahr 2016 einen Kühlschrank der Marke CoolFridge und im Jahr 2020 einen Kühlschrank der Marke BesterKühlschrank bei Ihnen gekauft.
Anonymisiertes Datum = Kunde
Ein Kunde hat im Jahr 2016 einen Kühlschrank der Marke CoolFridge und im Jahr 2020 einen Kühlschrank der Marke BesterKühlschrank bei Ihnen gekauft.
Im Rahmen unserer langjährigen Beraterpraxis können wir unseren Pseudonymisierungsvorgang und damit auch unsere Zuverlässigkeit als Datentreuhänder bzw. Trusted Third Party fortlaufend optimieren: