Wann gilt die Richtlinie in Deutschland und wer ist von ihr betroffen?
Die Bundesregierung plant, das nationale Gesetz bis Oktober 2024 in Kraft zu setzen. Experten gehen von einem Umsetzungszeitraum von mindestens 12 Monaten aus, einige Fachpublikationen sprechen von maximal 18 Monaten. Bis zum Ende dieses Zeitraumes müssen alle Unternehmen die Richtlinie umgesetzt haben. Die NIS 2.0 Richtlinie ist geltendes EU-Recht und richtet sich an alle Unternehmen mit Firmensitz innerhalb der Europäischen Union, mit mehr als 50 Mitarbeitenden bzw. mehr als 10. Mio. € Jahresumsatz.
Diese Sektoren sind betroffen
- Energie
- Transport
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastruktur
- Gesundheit
- Trinkwasser
- Abwässer
- Digitale Infrastruktur
- IKT-Dienstleistungsmanagement (B2B)
- Öffentliche Verwaltungen
- Weltraum
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien
- Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -vertrieb
- Herstellung
- Digitale Anbieter
Was bedeutet die neue Version der Richtlinie für Unternehmen?
Eine der wichtigsten Neuerungen der NIS 2.0 ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs. Während die ursprüngliche Richtlinie nur Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) wie Energieversorger, Verkehrsbetriebe und Krankenhäuser betraf, müssen nun auch digitale Dienstleister und Online-Marktplätze die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Das bedeutet, dass Unternehmen aus allen Branchen in Zukunft verstärkt in Cyber-Sicherheit investieren müssen.
Doch statt die NIS 2.0 als Belastung zu betrachten, sollten Unternehmen die Richtlinie als Chance sehen, ihre Cyber-Sicherheit zu verbessern. Denn gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Vernetzung wird Cyber-Sicherheit immer wichtiger. Ein Cyber-Angriff kann nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig schädigen.
Wo fängt man bei der Umsetzung an?
Unternehmen sollten daher die Gelegenheit nutzen, um in ihre Cyber-Sicherheit zu investieren und sich auf die konkreten Anforderungen von NIS 2.0 vorzubereiten. Dies kann durch die Implementierung von Maßnahmen wie der Verschlüsselung von Daten, der Verwendung von Firewalls und Intrusion Detection-Systemen sowie der Schulung von Mitarbeitenden zur Vermeidung von Phishing-Angriffen erreicht werden.
Die NIS 2.0 gibt Unternehmen klare Vorgaben, wie sie ihre Cyber-Sicherheit verbessern können. Dazu gehört etwa die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), das regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft werden muss. Auch müssen Unternehmen künftig Vorfälle melden, die zu Störungen oder Ausfällen von Netz- und Informationssystemen führen können.
Welche Vorteile bietet eine frühzeitige Umsetzung?
Eine rechtzeitige Umsetzung der Richtlinien-Anforderungen ist für Unternehmen, die sich auf die steigenden Bedrohungen der modernen Geschäftswelt vorbereiten möchten, unerlässlich. Die Vorteile sind in allen Bereichen spürbar.
Eine verbesserte Cybersicherheit schützt Unternehmen vor den Auswirkungen von Cyberangriffen. Sie können sich gegen Datenverlust, Datenmanipulation, finanzielle Schäden und den Verlust von Vertrauen und Reputation schützen.
2. Größeres Kundenvertrauen
Kunden*innen vertrauen Unternehmen, die eine starke Cybersicherheitsstrategie haben. Wenn Unternehmen ihre Cybersicherheit verbessern, zeigen sie ihren Kunden, dass sie ihre Daten schützen und ihre Privatsphäre respektieren.
3. Konformität mit Gesetzen und Vorschriften
Eine verbesserte Cybersicherheit hilft Unternehmen, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten, die den Schutz von Daten und Informationen vorschreiben. Insbesondere bei der NIS 2.0 Richtlinie wurden die Sanktionen und Bußgelder verschärft und können ähnlich zur DSGVO bis zu 10 Millionen EUR bzw. 2 % des Jahresumsatz betragen.
4. Verbesserte Geschäftskontinuität
Wenn Unternehmen ihre Cybersicherheit verbessern, können sie auch ihre Geschäftskontinuität optimieren. Eine starke Cybersicherheitsstrategie ermöglicht es Unternehmen, schnell auf Bedrohungen zu reagieren und ihre Geschäftsprozesse trotzdem aufrechtzuerhalten.
5. Kostenreduktion
Die Kosten für die Wiederherstellung nach einem Cyberangriff können hoch sein. Eine verbesserte Cybersicherheit kann dazu beitragen, diese Kosten zu reduzieren, indem sie den Schaden begrenzt und die Notwendigkeit einer aufwendigen Wiederherstellung minimiert.
6. Wettbewerbsvorteil
Eine verbesserte Cybersicherheit kann ein Wettbewerbsvorteil sein, da Kunden zunehmend Unternehmen bevorzugen, die ihre Daten und Informationen schützen und deren Cybersicherheitsstrategie als vertrauenswürdig und sicher betrachten.
7. EU-weite Zusammenarbeit
Ein weiterer Vorteil der NIS 2.0 ist, dass sie die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden stärkt. Denn im Falle eines Cyber-Angriffs müssen Unternehmen künftig nicht nur die betroffenen Kunden*innen informieren, sondern auch die zuständigen Behörden einschalten. Dadurch wird ein besserer Informationsaustausch ermöglicht, der dazu beitragen kann, künftige Angriffe zu verhindern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die NIS 2.0 für Unternehmen aus allen betroffenen Branchen eine Chance darstellt. Statt Richtlinie als Last zu betrachten, sollten Unternehmen sie als Gelegenheit nutzen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Angriffen zu erhöhen und das Vertrauen von Kunden*innen und Geschäftspartner*innen zu stärken.
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