Erfolgsgeschichte
Seit dem 1. Januar 2017 erreicht das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) durch die Implementierung eines Pseudonymisierungsverfahrens über eine Vertrauensstelle von Nortal als Datentreuhänder die nächsthöhere Stufe der Sicherheit im Umgang mit patientenbezogenen Daten.
In Deutschland werden jährlich rund 400.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke eingesetzt. Um die Qualität der am häufigsten durchgeführten Operationen langfristig zu gewährleisten und zukünftig zu verbessern, ist im Jahr 2010 das EPRD als ein Gemeinschaftsprojekt von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und der Industrie ins Leben gerufen worden.
Die Ziele des EPRD umfassen, neben der sektorenübergreifenden langfristigen Sicherung der Qualität und der medizinischen Behandlung, auch die Verringerung der Zahl von unnötigen Wechseloperationen. Jährlich werden etwa 44.000 Wechseloperationen durchgeführt und die Gründe hierfür sind bisher kaum bekannt.
Um Patienten zukünftig vor unnötigen Operationen zu bewahren soll ein Register geschaffen werden, welches die Patientendaten über einen längeren Zeitraum und verschiedene Instanzen sammelt. Die Daten sollen dabei pseudonymisiert (in verschlüsselter Form) an die Registerstelle des EPRD übermitelt werden.
Um die Übermittlung der Patientendaten pseudonymisiert, in verschlüsselter Form, an die Registerstelle des EPRD übermiteln zu können, wurde eine Vertrauensstelle nach § 299 SGB V einbezogen. Die Vertrauensstelle, wird durch uns bereitgestellt und verantwortet und ist als Pseudonymisierungsstelle für die verschlüsselte Überführung personenbezogener Daten an die Registerstelle zuständig.
Das Krankenhaus des Patienten übermittelt diese Daten pseudonymisiert an die Registerstelle des EPRD. Dort werden die Daten gespeichert und ausgewertet, ohne dass das Register die Identität des Patienten kennt oder ermitteln kann.
Durch den Einsatz unserer Vertrauensstelle wurde ein umfassendes und aussagekräftiges Endoprothesenregister (EPRD) geschaffen, das die gesetzlichen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, erfüllt.